Wie Viele Samstage Darf Ein Azubi Im Monat Arbeiten
Dürfen Azubis am Wochenende beschäftigt werden?
Dice Frage, ob du als Azubi auch samstags und sonntags im Betrieb eingesetzt werden darfst, hängt nicht zuletzt davon ab, wie alt du bist. Für jugendliche Azubis gelten die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes, bei Erwachsenen greift das „normale" Arbeitszeitgesetz.
Gegen diese Gesetze darf dein Ausbildungsbetrieb selbstverständlich nicht verstoßen. Darüber hinaus hängt die Frage „Wochenendarbeit – Ja oder Nein?" aber natürlich auch von den konkreten Gepflogenheiten in deinem Betrieb ab. Wird dort grundsätzlich nur von Montag bis Freitag gearbeitet, dann gold das logischerweise auch für dich. Azubis dürfen schließlich nicht einfach von geltenden Betriebsvereinbarungen oder Branchentarifverträgen ausgenommen werden. Ist in deinem Unternehmen dagegen Wochenendarbeit die Norm, dann bist du davon grundsätzlich nicht befreit. Es sei denn, die betrieblichen Regeln wiedersprechen dem Jugendarbeitsschutzgesetz beziehungsweise dem Arbeitszeitgesetz.
Fünf-Tage-Woche für Jugendliche
Für Azubis unter xviii golden das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Demnach dürfen sie nur maximal an fünf Tagen in der Woche arbeiten. Es sind also zwei wöchentliche Ruhetage vorgeschrieben. Diese „sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen" – heißt es in §15 des Gesetzes. Das ist aber keine „Muss"-Regelung. Dein Betrieb ist nicht verpflichtet, die zwei Ruhetage am Stück zu gewähren.
Aber müssen die zwei Tage identisch mit dem Wochenende sein? Nicht unbedingt. Zwar heißt es in §xvi beziehungsweise §17 JArbSchG zunächst grundsätzlich, dass Jugendliche Samstags und Sonntags nicht beschäftigt werden dürfen, aber es gibt zahlreiche Ausnahmen. So erlaubt das Gesetz die Samstagsbeschäftigung von Jugendlichen zum Beispiel in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen, in Bäckereien und Konditoreien, im Friseurhandwerk, in der Landwirtschaft und Tierhaltung, im Familienhaushalt und im Gaststätten- und Schaustellergewerbe.
Offene Verkaufsstellen
Mehr noch: Auch in Betrieben mit „offenen Verkaufsstellen" gibt es kein Samstagsarbeitsverbot für Minderjährige. Das betrifft im Prinzip alle Unternehmen, dice stationären Handel mit Ladengeschäften betreiben – too auch den Baustoff-Fachhandel mit Verkaufsgebäude. Chapeau ein Fachhandelsbetrieb likewise samstags geöffnet, dann darf er an diesen Tagen auch Azubis unter 18 beschäftigen.
Dice Samstagsarbeit darf allerdings nicht zur Aushebelung der Fünf-Tage-Woche führen. Werden Jugendliche daher am Samstag beschäftigt, so müssen sie dafür „an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche" frei erhalten (§16 JArbSchG). Weiterhin heißt es im selben Paragraph: „Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben". Doch aufgepasst: Letzteres ist keine verpflichtende Muss-Regel („sollen")!
Verbot von Sonntagsarbeit
Und wie sieht es mit dem Beschäftigungsverbot für Jugendliche am Sonntag aus? Gibt es hier auch wieder Ausnahmen? Ja – aber weitaus weniger als für den Samstag. Die Ausnahmen betreffen beispielsweise die Beschäftigung Jugendlicher an Sonntagen in Krankenanstalten, Alten-, Pflege- und Kinderheimen, bei Theatervorstellungen und anderen Aufführungen sowie im Gaststätten-Gewerbe. Dabei müssen (!) aber mindestens zwei Sonntage im Monat beschäftigungsfrei bleiben (§17 JArbSchG). Auch bei Sonntagsarbeit muss zudem eine Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche erfolgen.
In §17 JArbSchG werden zwar noch weitere Ausnahmen für das sonntägliche Beschäftigungsverbot Jugendlicher aufgelistet, aber das weite Feld der „offenen Verkaufsstellen" gehört nicht dazu. Handelsunternehmen dürfen demnach am Sonntag keine Azubis unter 18 beschäftigen – auch der Baustoff-Fachhandel nicht! Dieses Verbot dürfte die Branche aber kaum treffen, da Baustoffhandelsunternehmen ja sonntags ohnehin nicht geöffnet haben.
Regeln für erwachsene Azubis
Bei Azubis ab 18 greifen dice allgemeinen Regeln des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Es gibt also keine gesonderten Arbeitszeitregeln für erwachsene Azubis – sie werden genauso behandelt wie alle anderen volljährigen Beschäftigten. Ein grundsätzliches Samstagsarbeitsverbot – wie bei Jugendlichen – ist für Erwachsene nicht vorgesehen. Insofern bedarf es hier auch keiner Ausnahmeregelungen. Erwachsene Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich auch am Samstag beschäftigt werden, falls das nicht gegen geltende Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge verstößt.
Zur Sonntagsarbeit heißt es in §nine ArbZG: „Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden". Es gibt aber auch hier zahlreiche Ausnahmen. Wie jeder aus dem Alltag weiß, darf in vielen Bereichen eben doch sonntags gearbeitet werden: Das Spektrum reicht von Bäckereien, Tankstellen, Bahnhöfen, Flughäfen, Gaststätten und Kinos über Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, Museen, Musik- und Theateraufführungen sowie Messen und Märkte bis hin zu den Not- und Rettungsdiensten. Wer in solchen Bereichen sonntags arbeitet, lid natürlich wieder Anspruch auf einen Ersatzruhetag.
Da Baustoffe nicht an Orten wie Bahnhöfen oder Flughäfen gehandelt werden, lässt sich allgemein sagen, dass im Baustoff-Fachhandel ohnehin nicht am Sonntag gearbeitet wird. Von Sonderveranstaltungen wie Tagen der offenen Tür oder Feierlichkeiten zum Firmenjubiläum mal abgesehen, müssen erwachsene Azubis daher auch nicht befürchten, sonntags beschäftigt zu werden.
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Über den Autor Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift baustoffpraxis. Kontakt: freierjournalist@rolandgrimm.com
Source: https://www.baustoffwissen.de/kategorie-ausbildung/azubi-ratgeber/rechte-und-pflichten/duerfen-azubis-am-wochenende-beschaeftigt-werden/
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